Zitat:
Original geschrieben von funfire
Ist die Anzündlitze nicht Klasse IV ?
Markus
Anzündlitze fällt unter die Zulassungsgruppe "ZA", z.B. BAM-ZA-0008 (Anzündlitze 23+-5 s/m) und nicht in "P-IV". Mit einem T2-Schein kein Problem, ohne weis ich nicht. Wird diese Litze jedoch fest mit einem pyrotechnischen Gegenstand (z.B. Klasse P-II) verbunden, verliert dieser seine Zulassung und ist somit Klasse P-IV und damit nur mit einer entsprechenden Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG zu verwenden. Und damit kann man die Litze sowieso kaufen :-)
Gruß Rolf