Also unser Ordnungsamt in Leipzig sieht das komplett anders !
Böllerschießen ist Böllerschießen, Vorderladerschießen ist Vorderladerschießen und Raketenfliegen ist Raketenfliegen !
Das sind drei völlig unterschiedliche Tätigkeiten welche jeweils durch bestandene beurkundete Fachkundelehrgänge nachgewiesen werden müssen, außerdem drei unterschiedliche Bedürfnisnachweise, drei (oder zumindest zwei) unterschiedliche Vereinsmitgliedschaften und natürlich auch drei (oder zumindest zwei)unterschiedliche Versicherungen voraussetzt !
Deshalb hab ich auch drei §27er Scheine, natürlich auch mit leider drei mal vollen Gebühren...
Bin mal gespannt, wie das Ordnungsamt Thüringen das bei dir sieht
!?
Andreas
Nicht quatschen, machen ;-)!
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