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Tom
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Neustadt Verein: T2 , SOL-1 Beiträge: 5257 Status: Offline |
Beitrag 42303
[09. Januar 2004 um 19:29]
Zitat: Und zum Thema: Man kann ihn PROBLEMLOS clustern. So gesehen bei den BC Tagen 2003. Dies habe ich mir als Anregung für eine EXP-Rak geschnappt und einen Quattro-BC konzipiert: Folgende Datei wurde angehängt: |
oliver
SP-Schnüffler Registriert seit: Jan 2002 Wohnort: 89250 Senden Verein: SOLARIS-RMB;T2; Tripoli #09637 Beiträge: 897 Status: Offline |
Beitrag 42311
[10. Januar 2004 um 01:23]
Hi Tom,
Du kannst es einfach nicht lassen ciao Oliver Clustern ist Clusse (von MikeHB) Die kürzesten Wörter, nämlich 'ja' und 'nein' erfordern das meiste Nachdenken. - Pythagoras - Modellbau-Factory |
Brzelinski
Überflieger Registriert seit: Okt 2000 Wohnort: Verein: Beiträge: 1616 Status: Offline |
Beitrag 42321
[10. Januar 2004 um 09:37]
Danke Unicorn, Marxi und Tom,
man kann also mehrere Motoren parallel schalten, oder in Reihe schalten oder vieleicht sogar beides. Sind diese Varianten alle mit einem T2 zugelassen? Viele Grüße, Gert. |
Marxi
Grandma' of Rocketry Registriert seit: Jun 2002 Wohnort: Bayern Verein: AGM, TRA #10753 L3 Beiträge: 2567 Status: Offline |
Beitrag 42330
[10. Januar 2004 um 13:06]
Zitat: ?? IMHO ist das Clustern bzw. Stufenflug mit zugelassenen Motoren mit T2- Schein erlaubt. In der Regel fliegt man solche Raketen (neben dem, dass es nach einen guten Flug auch Applaus geben wird *lol*) aber am besten an nem Flugtag, weil dort rechtlich und i.R. Versicherungstechnisch (o. besser Mitglied in einem Verein) alles vorliegen wird, sowie nach der LuftVo alles geregelt sein wird -> das ist nämlich auch ein "Manko". Viele Grüße, Marxi Ich hoff`, ich hab`das richtig aufgefasst... |
Andreas H.
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Nov 2001 Wohnort: Verein: Beiträge: 2528 Status: Offline |
Beitrag 42342
[10. Januar 2004 um 19:09]
Hallo Gert,
der BC360 und BC125 sind zwar zugelassene Motoren, die Du auch erwerben und verwenden kannst, aber Du brauchst für das Wiederladen einen Zusatz-Lehrgang mit Zeugnis. Nur wenn Du den hast und einen Eintrag für Reloads in Deinem Schein, kannst Du selber die Motoren wiederladen - sonst mußt Du sie beim Hersteller wieder laden lassen. Marxi hat's schon geschrieben, Clustern und Staging ist für T2-ler erlaubt, eine Aufstiegsgenehmigung brauchst Du über 20 g Treibstoffmasse sowieso. Bei Flugtagen ist das alles geregelt. Eine Versicherung ist ganz wichtig - mußt Du haben! Es ist schon schwierig in DL! Gruß Andreas |
Brzelinski
Überflieger Registriert seit: Okt 2000 Wohnort: Verein: Beiträge: 1616 Status: Offline |
Beitrag 42354
[10. Januar 2004 um 21:00]
Danke Oliver und Marxi und Andreas,
ich fasse nochmal zusammen. Es gibt drei Teibsätze >D, die man in Deuschland mit einem T2 verwenden kann. Das sind Held5000, BC 125, und BC 360. Diese darf man in beliebiger Anzahl in reihe oder/und parallel schalten. Staging und Clustern. (m < 25kg). Weiter braucht man eine Modellflugversicherung (DMFV, Allianz, u.s.w.) und von der Landesregierung eine Aufstiegsgenehmigung. Ja, damit bekomme ich meine Modellrakete, wenn ich nichts vergessen habe, in die Luft. |
Brzelinski
Überflieger Registriert seit: Okt 2000 Wohnort: Verein: Beiträge: 1616 Status: Offline |
Beitrag 42355
[10. Januar 2004 um 21:05]
Achim,
Du wartest glaube ich noch immer auf die Beantwortung Deiner Frage vom 9.Januar. |
Rolf
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: D, Süd-BY Verein: neutral Beiträge: 300 Status: Offline |
Beitrag 42377
[11. Januar 2004 um 13:25]
Zitat: Öm, ich habe es Achim schon per Mail geschrieben. Nochmal kurz: Rein rechtlich ist ein schriftlicher Auftrag nötig, da nur dieser beweisfähig ist. Sonst kann ja jeder behaupten, dass er den Auftrag hat etc. und evtl. erst hinterher noch kurz alles klar macht. Dies würde Missbrauch Tür und Tor öffnen. Bei einer Kontrolle vor Ort müssen auch alle Papiere vorliegen (Erlaubnis nach §27 bzw. Befähigung nach §20 und Auftrag des Herstellers, daneben natürlich die Beförderungspapiere (ja, auch so was gibt es) und natürlich der Versicherungsnachweis). Wenn es dumm läuft, kann man noch das schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers gebrauchen ("ich habe dieser Person nichts erlaubt..." nach einer mündlichen Zusage!). Generell muß man davon ausgehen, dass ein Unfall passieren könnte (wenn auch noch so unwarscheinlich). Und dann darüber nachdenken, ob man für diesen Fall alle Papiere etc. und Genehmigungen hat. Wenn nicht, dann wirds sehr schnell Problematisch! Denn wer kann sicher sein, dass der Hersteller nach einem Unfall nichts von einer Zusage für Tests weiß, und dann vielleicht auch noch, wenn z.B. ein Motor über mehrere Hände geht (wobei dies sowieso niemals der Fall sein sollte). Das Wichtigste ist aber immer, dass irgendwo eine haftbare Person schriftlich definiert ist. Eine Allgemeinregel für Sportler kann und wird es niemals geben. Denn das würde ja eine unkontrollierte Abgabe von nicht zugelassenen Treibsätzen bedeuten. Und ob alle Sportler die gleiche Zuverlässigkeit und Eignung besitzen, wage ich fast zu bezweifeln. |
Jannik
Anzündhilfe Registriert seit: Dez 2001 Wohnort: Verein: Beiträge: 25 Status: Offline |
Beitrag 43705
[11. Februar 2004 um 20:07]
Hol doch den Motor auf dem Bild, den damit geht die Posta ab!!
(kleiner scherz) Folgende Datei wurde angehängt: |
pirotechman
Anzündhilfe Registriert seit: Nov 2003 Wohnort: Polen Verein: Beiträge: 6 Status: Offline |
Beitrag 44184
, Re: Zugelassene Motoren
[25. Februar 2004 um 13:41]
Zitat: Hi Baut Ihr auch solche grosse Mottoren ?? . Hier ist Gewicht von Brennstoffe 600 g Film : http://www.pirotechnika.one.pl/Herkules/SRHerkules60M.600g.PR.K.1.mpg Viele Grüße von "pirotechman" Einen Motro kann ich gratis geben ( dafür Film aus Rekketenflug auf mainem Motor ). |