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Hendrik
Senior Pyronaut
Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Köln Verein: SOLARIS-RMB e.V., DGLR e.V., Aero Club Rheidt e.V. Beiträge: 2941 Status: Offline |
Beitrag 42266
[09. Januar 2004 um 10:36]
Zitat: Hallo Achim, die OWI ist Vergangenheit, dank der neuesten Novellierung des SprengGes. Im Zuge der Europäisierung des SprengGes ist nun jeglicher Verstoß gegen die Lagerrichtlinien "Kleine Mengen" definitiv eine Straftat! Dies bedeutet, jeglicher Verstoß führt zu einer rechtskräftigen Verurteilung, einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, der jedoch nach 5 Jahren glaube ich verschwindet, jedoch ein lebenslanger Eintrag ins Bundeszentralregister, definitv zur Aberkennung der Unbedenklichkeit und definitiv damit zum Verlust des T2-Scheines. Also, OBACHT! Viele Grüße, Hendrik PS.: Grundsätzlich kann man fast sagen, daß alles, was 2000 noch eine OWI war, nun eine Straftat ist. Da wir jedoch nichts zu verbergen haben, berührt uns diese Verschärfung absolut nicht! SOL-2 Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise. Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher http://solaris.raketenmodellbau.org Solaris-RMBder Verein fürs Forum. |
Rolf
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: D, Süd-BY Verein: neutral Beiträge: 300 Status: Offline |
Beitrag 42271
[09. Januar 2004 um 12:49]
Zitat: Jeder braucht die schriftliche Genehmigung von seinem GAA bzw. einen entsprechenden Eintrag in der Erlaubnis für Ausnahmen, also auch Sportler! Ohne einen solchen Eintrag würde ich mich nicht darauf verlassen, dass man nicht zugelassene Gegenstände (=Klasse IV) besitzen darf, egal welcher Art. Sowas würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen, was nicht in unserem Sinne wäre. Eine Allgemeinausnahmeregelung kann daher nur für Sportveranstaltungen gelten, für welche ja auch eine haftbare Person genannt ist. Diese hat dann die Verantwortung. Wenn allerdings ein Sportler Gegenstände zuhause rumliegen hat, für welchen Zweck auch immer, so hat die oben genannte Person ja nicht mehr die Kontrolle über die Dinge, also DARF sie auch solche Gegenstände nicht anderen (ohne entsprechender Genehmigung = Eintrag) überlassen. Eigentlich logisch und einwandfrei nachvollziehbar. Bei einem Klasse IV Lehrgang bekommt man dies so oft und so intensiv eingetrichtert (zurecht), dass man das im Schlaf aufsagen kann. Strafmaß: Denke, da ist Hendrik gut informiert. Seit Emschede kann glaube ich keiner mehr Scherze zu diesem Thema mit ruhigem Gewissen machen. @Brzelinski: Zitat: Eben wies da steht: Klasste PT2 (haben dann den Aufdruck). Ohne ists Klasse IV und da ists egal wie groß. Hier hätte nur eine Erweiterung für eine Ausnahme nicht zugelassener Motore für Prüfzwecke o.ä. geholfen (geht auch als "T2"-Schein). Natürlich mit einer entsprechenden Größenbeschränkung, z.B. max. 20gr; oder mit US-Zulassung oder sonst irgendeine Einschränkung. Je eingeschränkter, um so leichter ist der Eintrag möglich. Die Sache wurde allerdings auch schon wieder verschärft, so dass für jeden Artikel der Klasse IV ein Prüfzeugnis eines europäischen, zertifizierten Prüfers vorliegen muß (Losabnahme)! Also wieder nix mit Grauimporten, selbst mit einem erweiterten "T2"-Schein. |
Achim
Moderator
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Beitrag 42273
[09. Januar 2004 um 13:50]
Hi Rolf,
bei mir steht drin: Die Erlaubnis umfasst die statische und dynamische Erprobung nicht zugelassener Raketenmotoren. (ohne Grössenbeschränkung) Beeinhaltet dies nun auch die Erlaubnis zur Lagerung? Würde sonst ja keinen Sinn machen? Einzige Einschränkung: Die Erprobung muss im Auftrag des Herstellers erfolgen. Kann man von diesem Auftrag ausgehen, wenn der Hersteller die Motoren überlässt? Oder bräuchte ich von Sauer einen schriftlichen oder mündlichen "Auftrag" um die Sauermotoren dann legal für Trainingsflüge zu nutzen? Gruß, Achim Der größte Feind des Erfolges ist die Perfektion |
Brzelinski
Überflieger Registriert seit: Okt 2000 Wohnort: Verein: Beiträge: 1616 Status: Offline |
Beitrag 42279
[09. Januar 2004 um 15:43]
Danke Rolf,
so komme ich weiter. Der BC-360 hat das Zulassungskennzeichen: BAM - PT2 - 0024. Den darf ich also verwenden. Kannst Du mir noch weitere Motoren >D nennen? Viele Grüße, Gert. |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8351 Status: Offline |
Beitrag 42282
[09. Januar 2004 um 16:38]
Wie bereits geschrieben wurde, BC125 und Held 5000. Der Estes D-12 ist/war ebenfalls BAM-zugelassen, ist aber momentan mW nicht erhältlich.
Das wars auch schon... Oliver |
Brzelinski
Überflieger Registriert seit: Okt 2000 Wohnort: Verein: Beiträge: 1616 Status: Offline |
Beitrag 42289
[09. Januar 2004 um 17:24]
Danke Oliver,
das ist nicht gerade viel. An Motoren >D, die man als T2ler in Deutschland zur Zeit ohne Ausnahmegenehmigung kaufen und verwenden darf, gibt es also nur Held 5000, BC 125 und BC 360. Das sind alle, oder ???? |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8351 Status: Offline |
Beitrag 42290
[09. Januar 2004 um 18:26]
Ja.
Oliver |
unicorn
Raketenbauer Registriert seit: Mai 2003 Wohnort: Erlangen Verein: RMV, RAMOG, FMSCO Beiträge: 132 Status: Offline |
Beitrag 42293
[09. Januar 2004 um 18:34]
Hi,
Zitat: Man bedenke das man die in (fast) beliebiger Menge und Mischung in die Raketen bauen darf. Damit hat man schon ein ganz schoenes Spektrum. 4xH5k+1xBC125 oder 1xH5k+6xH1k :-) Clustern ist Clusse (von MikeHB) Greets Norman "Auf diesen Tag habe ich 12 Jahre lang hingearbeitet", Zitat J. Eisele vor dem Empfang seiner Goldmedaille am CNW2004 |
Marxi
Grandma' of Rocketry Registriert seit: Jun 2002 Wohnort: Bayern Verein: AGM, TRA #10753 L3 Beiträge: 2567 Status: Offline |
Beitrag 42298
[09. Januar 2004 um 19:03]
Hi Gert!
Auch wenn ich T1ler.... Neben dem Clustern (ne tolle Klasse für sich ! Und die Zündung stellt man sich so theoretisch eigtl. viel komplizierter vor, als sie in Wirklichkeit ist - in den meisten Fällen genügt da etwas Alufolie, SP und bestenfalls beschichteter Zünder (bis auf die Alufolie alles T2), schlechter ist da ein SN0 oder ähn., weil er das SP in der Alufolie auf eine Seite schleudern kann (die "Plastik-Kapsel" um den SN0 ist da der neg. Grund dafür) und mit Pech dann nur eine Seite an Motoren angeht. Da lässt sich schon viel machen - da ist man zwar in der Regel höhenmäßig nicht so gut bedient wie mit nem starken Motor, aber das entschädigt der Rauch. Meine Noris Jumbo2 (4* D7 aka Selbstmörder ) in Haid - komplett alles unter Aufsicht nicht nur eines T2lers ! (s. Haid Thread *lol*) Folgende Datei wurde angehängt: |
Marxi
Grandma' of Rocketry Registriert seit: Jun 2002 Wohnort: Bayern Verein: AGM, TRA #10753 L3 Beiträge: 2567 Status: Offline |
Beitrag 42299
[09. Januar 2004 um 19:11]
Zitat: *ei* auf das wollt`ich eigtl. hinaus... tut man dem BC 125 Unrecht, ihn so abzustempeln... Man kann als T2ler nämlich durch die Art der Grains und der Zündung von diesen dann aus dem BC125 mind. 4 Motoren rausholen. Zum einen der Stirnröhrenbrenner mit einer Sekunde Brenndauer --> hebt bis über 1,5kg ! zum anderen der normale Stirnbrenner mit 6 Sekunden ! Brenndauer, oder auch die Variante mit dem steilen Peak, wo ne Brenndauer von 4 Sekunden resultiert und dann noch der BC 125 mit breitem Peak und etwas über 3 Sekunden Brenndauer. Also innerhalb des Namens BC125 ein sehr schönes Sprektrum an vers. Motoren versteckt ! Viele Grüße, Marxi |