Zitat:
Original geschrieben von Oli4
... - ganz regulär ohne T2! Auch T2-Motoren darfst Du ganz normal erwerben und fliegen, auch wenn Du selbst keinen T2-Schein hast.
Hi Oli4,
man muss allerdings dazusagen, dass der Nicht-T2er offensichtlich dort fliegen darf. Wenn man aber genau hinsieht wird der T2 Schein eben doch benötigt. Und den hat sinnigerweise derjenige, der den Nichtinhaber an die Hand nimmt und für den Flug die
volle Verantwortung übernimmt !
Also bitte keine Missverständnisse.
Peter hat es auch schon geschrieben: §27 wird IMMER benötigt.
Dass die Vereine dann noch eine Ausnahmegenehmigung bekommen ist ein Bonbon, welches wir uns ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen sollten.
Die Kernaussage von Oli4 ist schon richtig:
Auch nicht -T2er dürfen unter Aufsicht T2 fliegen, sofern die Randbedingungen (Aufstiegsgenehmigung, Ausnahmeregelung etc) erfüllt sind.
Gruss
Tom