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Bäckchen
rauchender Poseidon Registriert seit: Jun 2004 Wohnort: Nähe NE Verein: Beiträge: 2524 Status: Offline |
Beitrag 7626017
, Abwurf aus Rakete
[20. Mai 2013 um 19:40]
Hallo zusammen,
ich habe mal bei einer Rakete gesehen das Leuchtkugeln abgeworfen wurden. Diese Idee fande ich so gut das ich jetzt plane das auch in eine meiner neuen Bauprojekte mit einzusetzen. Aber bevor ich das jetzt umsetzte mal die Frage in die Runde, darf man das überhaupt ? Gruß Andreas In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders !? |
bully
Epoxy-Meister Registriert seit: Nov 2004 Wohnort: Bayern Verein: Solaris-RMB Beiträge: 461 Status: Offline |
Beitrag 7626019
[20. Mai 2013 um 21:06]
Zitat: Hi Andreas, gehe nie zum Fürdt wenn du nicht gerufen wirst. OK, Spaß beiseite. Ich bin mir da auch nicht 100% sicher, aber zu Sylvester bestimmt. Die Idee ist aber mal eine Recherche wert. Gruß Michael Aus jedem Versuch wird man etwas mehr kluch!? |
DennisP
SP-Schnüffler Registriert seit: Mär 2010 Wohnort: Gießen Verein: AGM, Solaris, Tripoli Rocketry Association (L2) Beiträge: 812 Status: Offline |
Beitrag 7626020
[20. Mai 2013 um 21:43]
Hallo Andreas,
wir hatten darüber ja schon gesprochen. Meiner Meinung nach geht das wohl leider nicht: Die LuftVO sagt: § 7 Abwerfen von Gegenständen (1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, für Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht. (2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht. (3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder die von ihm bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes. Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/ Viele Grüße Dennis Geändert von DennisP am 20. Mai 2013 um 21:45 |
paulumbo
Epoxy-Meister Registriert seit: Feb 2009 Wohnort: Essen Verein: AGM, TRA 12497 L2 Beiträge: 203 Status: Offline |
Beitrag 7626022
, Ernst
[20. Mai 2013 um 22:46]
Hallo Andreas,
ich habe so etwas 2010 gesehen. In einer Rakete sitzt quer ein Alurohr, aus dem als technische Besonderheit am Gipfelpunkt zum Zeichen, dass der erreicht ist, eine kurzbrennende Leuchtkugel ausgestoßen werden kann. Ist ja durchaus interessant, diesen Moment einmal analog vom Boden aus zu erfassen. Der Anblick war sehr beeindruckend! Euch einen schönen Gruß, Alex Geändert von paulumbo am 26. Mai 2013 um 23:30 |
Bäckchen
rauchender Poseidon Registriert seit: Jun 2004 Wohnort: Nähe NE Verein: Beiträge: 2524 Status: Offline |
Beitrag 7626025
[21. Mai 2013 um 09:34]
Hallo,
danke für euren Kommentar bzw. Recherche. Jetzt wo Alex es schreibt fällt es mir auch wieder ein das es wohl die Rakete von Ernst gewesen ist der die Rakete mit dem Spezialeffekt hat starten lassen. Ist die Trennung von Booster und Oberstufe eigendlich auch ein Abwurf von Gegenständen Der Aspekt das jemand von einem herumfliegenden Gegenstand getroffen wird ist klar nachzuvollziehen da muß man vorbereitungen treffen das alles funktionert bzw. die "Gegenstände" sicher landen. Gibt es noch andere Meinungen ? Gruß Andreas In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders !? |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8350 Status: Offline |
Beitrag 7626026
[21. Mai 2013 um 09:53]
Wenn die Leuchtkugel einem bestimmten Zweck dient, bspw. der besseren Verfolgbarkeit der Rakete bei großen Flughöhen, Du sie aus sprengstoffrechtlicher Sicht verwenden darfst, sichergestellt ist, dass sie bei der Landung bereits erloschen ist und somit keine Gefahr für Personen oder Sachen besteht, dann könnte sie unter "ähnliche Gegenstände" §7 Abs. (1) fallen.
Oliver |
bully
Epoxy-Meister Registriert seit: Nov 2004 Wohnort: Bayern Verein: Solaris-RMB Beiträge: 461 Status: Offline |
Beitrag 7626030
[21. Mai 2013 um 20:51]
Zitat: Hallo Oliver, ich/wir haben schon des öfteren Gegenstände, sprich Bonbons, kleine Stofftiere und kleine Fallschirmspringer, bei Modellflugveranstaltungen aus Höhe abgeworfen und alle waren begeistert bei diesen Abschlußflügen. Sollte dies nun heißen das es nicht Rechtens wäre? Was anderes sind doch Leuchtkugeln auch nicht denn diese sind ja längst erloschen bevor sie auf den Boden landen. Gruß Michael Aus jedem Versuch wird man etwas mehr kluch!? |
Dirk
Überflieger Registriert seit: Feb 2002 Wohnort: Woltersdorf (Berlin) Verein: AG Modellraketen, L1, T2, §7, §20,§27 Beiträge: 1886 Status: Offline |
Beitrag 7626034
[22. Mai 2013 um 06:29]
Sofern die Rakete richtig fliegt sollte der Stern erloschen sein, was aber wenn nicht? Dann ist es nicht kontrollierbar wo das Teil ausgeworfen wird.
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Jörg
Epoxy-Meister Registriert seit: Dez 2010 Wohnort: Bremen Verein: AGM, BRD Beiträge: 256 Status: Offline |
Beitrag 7626035
[22. Mai 2013 um 10:45]
Zitat: Ja, Bonbonabwurf etc. ist klar geregelt verboten, s.o.! Ebenso wie die ganzen Nachtflugshows "berühmter" Showpiloten vor z.T. tausenden Zuschauern mit Feuerwerk an RC-Helis und Flächenmodellen. Von einer Strafverfolgung habe ich noch nie etwas gehört, aber auf jeden Fall wird sich die Versicherung im Schadenfall auf "grobe Fahrlässigkeit" berufen. Vielleicht tut es statt einer Leuchtkugel auch eine ultrahelle LED-"Boje" an Schleppleine- die müßte man nur ersteinmal "erfinden"... VG Jörg "Der autonome, kritische Bürger ist nicht erwünscht. Er ist die größte Gefahr für all die alternativlosen Entscheidungskonsensknacker in ihren Bumsbuden der Politikverwaltung. Dummheit ist das Ziel." Hr. F. Schröder zum Thema Bildungssystem, G8, Bachelor & Co |
tomcat
Epoxy-Meister Registriert seit: Dez 2002 Wohnort: Seeheim-Jugenheim Verein: SOLARIS-RMB Beiträge: 269 Status: Offline |
Beitrag 7626036
[22. Mai 2013 um 11:21]
Na ja, es scheint klar geregelt. Aber Strafverfolgung? Eher eine Ordnungswidrigkeit.
Grüße, Thomas |