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Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 7640009
, Flyer des Bundesverkehrsministeriums zu den Neuregelungen für Modellflugzeuge und Drohnen
[22. April 2017 um 19:14]
Hier im Klartext, der Flyer im Anhang.
Zitat: Oliver Anhang: flyer-die-neue-drohnen-verordnung_2017-03.pdf Geändert von Oliver Arend am 22. April 2017 um 19:17 |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1463 Status: Offline |
Beitrag 7640056
[26. April 2017 um 12:52]
Hallo,
ich habe noch einmal in den aktuellen Text der Verordnung reingeschaut. Es heißt im § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ... "9. unbeschadet des § 21 in Kontrollzonen, es sei denn, die Flughöhe übersteigt nicht 50 Meter über Grund." Wenn ich unter Wikipedia nach "Kontrollzone" suche, steht da unter anderem "... Rechtlich sind Kontrollzonen in Deutschland als Lufträume der Kategorie D (CTR) klassifiziert. International sind auch Lufträume der Klassen A, B oder C zu finden. Um die CTR wird in Deutschland zusätzlich ein so genannter Nahverkehrsbereich eingerichtet." Ich interpretiere hier also als Kontrollzone die in der ICAO-Karte rosa mit blau gestrichelter Umrandung gekennzeichneten Gebiete. Sehe ich das richtig, dass hier mit den 50 Metern eine Lockerung gegenüber früher eingetreten ist? Mal abgesehen davon, dass sich Drohnenflieger an die 0 Meter im kontrollierten Luftraum bisher sowieso nicht gehalten haben. Gruß Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 7640057
[26. April 2017 um 13:18]
Ja, die Kontrollzonen sind die rosa markierten Lufträume D um Flughäfen herum. (HX) heißt dass die Kontrollzone nicht immer aktiv ist (im Zweifelsfall aber immer davon ausgehen, dass sie aktiv ist).
So einfach ist es nicht, wenn ich den von Dir genannten Satz richtig interpretiere: "unbeschadet des § 21", das heißt, dass man trotzdem eine Freigabe durch die Flugsicherung haben muss. Alles oberhalb 50 m ist in einer Kontrollzone grundsätzlich verboten. Diese Freigabe wiederum ist durch die DFS für Flüge bis 30 m über Grund und in Entfernungen größer als 1,5 km vom Flugplatz erteilt: http://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/9/160301_DOC_NfL1-681-16_UAS_DFS_CTR.pdf Die DFS selbst spricht von 50 m https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport%20&%20Freizeit/Flugmodelle%20%7C%20%22Drohnen%22/ Oliver Geändert von Oliver Arend am 26. April 2017 um 13:41 |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1463 Status: Offline |
Beitrag 7640059
[26. April 2017 um 15:12]
Es ist schon erstaunlich:
Die staatlichen Stellen sind nicht in der Lage, ihren Wust an Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften konsistent und präzise zu formulieren und zu veröffentlichen, erwarten aber vom Bürger, dass er sich an sie hält. Was soll man dazu sagen ...? Gruß Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
Oliver Arend
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Beitrag 7640060
[26. April 2017 um 15:58]
Habe gerade mit jemandem von der Landesluftfahrtbehörde in Bremen telefoniert, er ärgert sich auch dass die in Berlin irgendwelche Sachen in die Verordnung schreiben, ohne alles vollständig zu durchdenken, und er darf es dann ausbaden.
Oliver |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1463 Status: Offline |
Beitrag 7640061
[26. April 2017 um 16:17]
Ich habe mal von jemand gehört, dass Parlament und Ministerien vielfach nicht mehr in der Lage sind, neue Gesetze auszuformulieren, sondern dass das häufig von international tätigen Anwaltskanzleien gemacht wird wegen der inzwischen erreichten Komplexität (EU-Richtlinien, -Rechtsprechung, internationale Abkommen usw.).
Vielleicht ist das der Grund, dass immer von sogenannten "Eckpunkten" gesprochen wird. Und wie war das noch mit der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive, Judikative? Es gibt ja auch Leute, die überspitzt formulieren: In der Wirtschaft dienen Computer zur Rationalisierung, in den Behörden dazu, die Komplexität erhöhen zu können. Gruß Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
Lschreyer
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Nov 2006 Wohnort: Zeven Verein: AGM, L3 Beiträge: 2035 Status: Offline |
Beitrag 7640071
[27. April 2017 um 20:55]
In dieser Verordnung ist ein Gemisch aus Begriffen enthalten, die einem zweifeln lässt was nun gemeint ist. Modellflugzeuge stehen da, Flugmodelle, Steuerer ( sind wir das auch?) usw.
Das beste daran ist: Kein Schwein wird sich daran halten, weil niemand sehen kann wie hoch 100m sind. Das soll mir doch mal jemand nachweisen ob mein 4-Sekunden-Raketenflug auf 100 oder 120m war, völlig praxisfremd die ganze Sache, die Höhenbeschränkung hätte man sich schlicht sparen können. Wie soll z.B. Ein Modell-Flugzeugflieger sehen ob er über 100m fliegt? Dazu kommt noch der Kenntnisnachweis, nach meiner Info wird das ist in Onlineding, also Text lesen, dann ein paar Fragehn anklicken und schon hat man Kenntnis. Das ist genau so toll wie all die CE-Zettel die jedem Gerät beiliegen, und die absolut niemand auf dieser Welt durchliest. Ach könnte ich nur, ich würde die Hälfte der deutschen Verordnungen entfernen, und niemand würde es merken. Geändert von Lschreyer am 27. April 2017 um 20:57 Always keep the pointy side up! |
FabianH
Grand Master of Rocketry
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Beitrag 7640073
[27. April 2017 um 22:22]
Bei den Drohnen, die den Stein ja ins Rollen gebracht haben, bekommt man inzwischen doch eine Menge live-Daten, auch die Flughöhe.
Glaube aber auch weniger, das das mal irgendjemand beanstanden wird. |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1463 Status: Offline |
Beitrag 7640074
[27. April 2017 um 23:11]
Ich würde mal sagen, wir sind Steuerer, jedenfalls so lange die Rakete noch auf der Rampe steht. Denn wir starten sie ja nicht, wenn sich z. B. ein Luftfahrzeug über ihr befindet und lassen sie bei bewölktem Himmel nicht bis in die Wolken steigen (Sichtflug).
Gruß Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
Oliver Arend
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Beitrag 7640075
[27. April 2017 um 23:28]
Der Mitarbeiter von der Luftfahrtbehörde hier in Bremen möchte bei einem Behördentreffen im Mai herausfinden, ob wir nicht doch eher ungesteuerte Flugkörper fliegen ...
Oliver |