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Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 7639653
, DAeC-Initiative im Bundesrat
[07. Februar 2017 um 22:24]
Aktuelle Informationen von der Bundeskommission Modellflug des Deutschen Aero Clubs:
DAeC startet Initiative im Bundesrat Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, MdB M. Burkert, setzt laut seinem Antwortschreiben an den Luftsport-Verband Bayern seine Hoffnung nach der heutigen Sitzung auf den Bundesrat. Nachdem der Vorschlag des Bundesverkehrsministers zur neue Luftverkehrsordnung (LuftVO) das Kabinett passiert hat, muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Der Bundestag ist an der Entscheidung nicht beteiligt. Daher startet der DAeC über seine Landesverbände eine Initiative im Bundesrat, um den Entwurf der neuen LuftVO dort noch zu kippen. Dazu werden sowohl die Kontakte zu den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen, sowie in den Verkehrsausschuss genutzt. Die Präsidentin des Bundesrates, aktuell Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz, wurde bereits im Vorfeld um Unterstützung gebeten. Die neue LuftVO, die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten zur Information und Nachlesen. DOSB und FAI um Unterstützung gebeten Schon im vergangenen Jahr hatte bekanntlich ein vom DAeC vorformuliertes Schreiben des DOSB an das für den Sport zuständige Bundesinnenministerium für eine Wende bei den Verhandlungen mit Politik und Ministerium geführt. Nun hat DAeC-Schatzmeisterin Sigrid Berner, die den Kontakt zum DOSB hält, erneut um Unterstützung durch DOSB-Präsidenten Alfons Hörmann gebeten. Ziel ist es, dass der DOSB mit seinen sehr guten Kontakten in den Bundesrat die DAeC-Initative unterstützt. Mit der FAI hat unsere Delegierter in der FAI-CIAM Peter Uhlig Kontakt aufgenommen um die Unterstützung des Weltluftsportverbandes für den Modellflugsport in Deutschland zu sichern. Befähigungsnachweis und Kennzeichnungspflicht Nachdem bereits erste Anfragen dazu eingegangen sind, möchten wir darauf hinwei-sen, dass die neue Luftverkehrsordnung (LuftVO) noch nicht beschlossen ist. Daher können zu beiden Punkten der LuftVO auch noch keine Auskünfte erteilt werden. Wie die Ausgestaltung der Befähigungsnachweise oder der zugehörigen Prüfung im Einzelnen aussehen wird, dazu gibt es noch keinerlei Information oder Durchführungsverordnung. Wir werden darüber sobald wie möglich informieren. Geändert von Oliver Arend am 07. Februar 2017 um 22:25 |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1463 Status: Offline |
Beitrag 7639838
[11. März 2017 um 17:46]
Aktuelle Information vom Bundesrat:
https://m.heise.de/newsticker/meldung/Drohnenverordnung-Bundesrat-erhoert-die-Modellflieger-3649944.html Gruß aus Adelaide Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
DKE150
Anzündhilfe Registriert seit: Okt 2015 Wohnort: Verein: AGM Beiträge: 29 Status: Offline |
Beitrag 7639843
[11. März 2017 um 21:58]
Was ja echt noch ein relativ guter Ausgang ist! Selbst wenn Modellraketen wirklich als Modellflugzeuge zählen, bräuchte man nun nur einen wohl relativ unproblematisch zu erlangenden Kenntnisnachweis um weiter deutlich höher als 100m fliegen zu können - wie bisher auch!
Was ich nun wichtig fände und vielleicht die Experten wie Oliver hier beantworten können: Was genau müssen wir nun tun, um bei der absehbaren und bald kommenden Ablösung dieser Verordnung durch eine EU- weite Regelung die 20 Gramm Grenze wegzubekommen? Dafür wäre doch bestimmt jetzt der Zeitpunkt das anzugehen...? |
Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 7639847
[13. März 2017 um 10:54]
Nach dem was ich bislang gehört habe blüht uns von der EASA noch mehr Bürokratie als vom Verkehrsministerium. Trotzdem würde bei einer Neuregulierung die im pyrotechnischen Bereich geltende Grenze von 150 g sicher angesprochen werden. Ich habe aber auch keinen Überblick über die geltenden Gesetze in den anderen EU-Ländern, und welcher kleinste (oder größte?) Nenner da am Ende herauskommen würde.
Oliver |
DKE150
Anzündhilfe Registriert seit: Okt 2015 Wohnort: Verein: AGM Beiträge: 29 Status: Offline |
Beitrag 7639848
[13. März 2017 um 13:38]
Mein (zugegeben sicher nicht besonders tief gehendes) Verständnis ist, dass in zumindest vielen anderen EU Ländern Modellraketen nicht in gleichem Sinn von den Modellflug-Regeln betroffen sind wie in Deutschland. Das ist natürlich sehr bequem! Wir sollten halt den richtigen Zeitpunkt nicht verpassen, bevor sich die "großen" komplett geeinigt haben...
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