Autor | Thema |
---|---|
Thomas
Raketenbauer Registriert seit: Aug 2002 Wohnort: Aachen Verein: Beiträge: 125 Status: Offline |
Beitrag 17430
, § 9 Fachkunde Abs 2
[14. August 2002 um 14:25]
§ 9 Fachkunde
(2) Den Nachweis der Fachkunde hat ferner erbracht, wer eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit ausgeübt hat oder eine Ausbildung an einer Hochschule, einer Fachhochschule oder einer Technikerschule abgeschlossen und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit ausgeübt hat, sofern die Tätigkeit und die Ausbildung geeignet waren, die erforderliche Fachkunde zu vermitteln. Satz 1 gilt nicht für den Nachweis der Fachkunde zur Ausführung von Sprengarbeiten. Versteh ich das richtig das ich wenn ich 3 jahre Raketen baue oder Chemie studiert habe die nötige Fachkunde für nen T2 schein habe? Ist Chemie Unterricht dann nicht auch eine praktische Tätigkeit? Das ist doch Schwachsinning dann kann das doch jeder kriegen, wenn man mal davon absieht das man dann keine Ahnung hat und das besser beleiben läst, da man sich sonst womöglich in die Luft jagt. Science is the belief in the ignorance of the experts. |
Hendrik
Senior Pyronaut
Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Köln Verein: SOLARIS-RMB e.V., DGLR e.V., Aero Club Rheidt e.V. Beiträge: 2941 Status: Offline |
Beitrag 17432
[14. August 2002 um 14:39]
Quatsch!
§9 SprengG Abs. 1 Satz 1 Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht, wer die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich Anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit durch ein Zeugnis nachweist. Dieser Satz gilt nicht für die Ausübung von Sprengarbeiten, richtig! Jo, aber fürs Raketenfliegen!!!! Zu §9 SprengG Abs. 2 Sätze 1 & 2 Den Nachweis der Fachkunde hat ferner erbracht, wer (1) eine 3jährige praktische Tätigkeit... oder (2) eine Ausbildung an einer Hochschule, FH oder Technikerschule abgeschlossen hat sofern die Tätigkeit und die Ausbildung geeignet waren, die erforderliche Fachkunde zu vermitteln. Was hat 3 Jahre Raketenbauen oder ein Chemiestudium mit dem Umgang mit Feststoffraketemotoren zu tun...gar nichts! Drum: Zwang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Satz 1 SprengG für einen T2-Schein, z.B. durch den RAMOG-Lehrgang...! Tschööööö, Hendrik SOL-2 Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise. Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher http://solaris.raketenmodellbau.org Solaris-RMBder Verein fürs Forum. |
bobito
RMB Grafiker Registriert seit: Jul 2001 Wohnort: Iserlohn-Letmathe Verein: ADAC (Gold) Beiträge: 2305 Status: Offline |
Beitrag 17435
[14. August 2002 um 15:03]
Oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium (beispielsweise) zum Thema "Feststoffraketenmotoren" ... Dann such mal schön.
Hubahubahopp Boris Schrecklich diese Umweltverschmutzung: Gestern eine Dose Sardinen aufgemacht, alles voller Öl, alle Fische tot! |
Rolf
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: D, Süd-BY Verein: neutral Beiträge: 300 Status: Offline |
Beitrag 17449
[14. August 2002 um 18:40]
Tja, und wenn wir schon dabei sind:
Ich arbeite beruflich seit 6 Jahren in einem pyrotechnischen Betrieb (Herstellung von Gasgeneratoren) und der freundliche Herr der Gewerbeaufsicht hat dies trotz Hochschulstudium und praktischer Tätigkeit nicht anerkannt. Ein Angebot zur Besichtigung unserer Firma hat er aus Zeitmangel abgelehnt. Dummerweise ist für unsere Firma (oder zum Glück) ein anderes GAA zuständig, welches erheblich kompetenter ist. |